Mit Zuversicht und voller Kraft aus der Krise
Ein beispielloses und umfassendes Konjunkturpaket im Volumen von rund 130 Milliarden Euro soll dafür sorgen, mit Zuversicht und voller Kraft aus der Krise zu kommen. Zahlreiche zielgerichtete Maßnahmen sollen die Konjunktur ankurbeln und die Zukunftsfähigkeit des Landes stärken.
Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020
Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 das Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen und damit erste zentrale Elemente des Konjunkturpakets der Bundesregierung abschließend auf den Weg gebracht. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 sinkt damit die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent.
FAQ des Bundesfinanzministeriums
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-06-25-faq-umsatzsteuersatzsenkung.html
Unsere Mandanteninformationen zur Absenkung der Umsatzsteuersätze zum 01.07.2020